Schönheitsreparaturen
§ 535 BGB · BGH VIII ZR 185/14Starre Fristenpläne (z. B. „alle 3 Jahre Küche streichen“) sind laut BGH meist unwirksam. Eine Renovierungspflicht bei unrenovierter Übergabe ohne Ausgleich ist ebenfalls nichtig (BGH VIII ZR 185/14).